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TRICAD - Impressum / AGB -

 

Verantwortlich für den Inhalt, Konzeption, Gestaltung & Programmierung dieser Webseiten:
                TRI
CAD
GmbH
                      Lentzeallee 1
                     14195 Berlin
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Die Tricad GmbH, Berlin unterliegt dem Deutschen Recht.
Gerichtsstand für die TRICAD GmbH, ist Berlin, Germany

 

Für Anregungen
Fragen und Wünsche: 
info@tricad-software.de 

Websites:             

  • www.tricad-software.de  

  • www.tricad-software.com 

  • www.minielektronik.de

  • www.minielektronik.com 
                                                                           
    Geschäftsführer: Gunnar Mursch                              
    Sitz der Gesellschaft:   Berlin, Germany
    Handelsregister:          Amtsgericht Berlin Schöneberg, HRB 89975
    UST-Nr.:                    29/437/02514 

 

 

Allgemeine Geschäfts- und Lizenzbedingungen der TRICAD GmbH

Stand 01.01.2003

1. Allgemein

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen finden Anwendung auf alle gegenwärtigen und künftigen mit der TRICAD GmbH abgeschlossenen Verträge über Waren und Dienstleistungen gleich welcher Art. Als Warenlieferung im Sinne der nachfolgenden Geschäfts- und Lizenzbedingungen gilt auch die Lieferung von Software gleich welcher Art.

1.2 Abweichende entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäfts- und Lizenzbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die TRICAD GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Verpflichtungen der TRICAD GmbH

2.1 Soweit sich die TRICAD GmbH bei Verträgen über Warenlieferungen nicht ausdrücklich zu sonstigen Leistungen verpflichtet hat, beschränken sich die vertraglichen Verpflichtungen der TRICAD GmbH auf die Warenlieferung. Insbesondere zu Aufstellungs-, Installations-, Beratungs- oder anderen Dienstleistungen, die der Inbetriebnahme der gelieferten Waren dienen, ist die TRICAD GmbH im Zweifel nicht verpflichtet.

2.2 Bei der Lieferung von Software obliegt es dem Kunden, den Einsatzort der Software und die individuelle Anpassung oder Parametrisierung von Standard-Software obliegt dem Kunden, sofern sich die TRICAD GmbH nicht ausdrücklich zu Installations-, Anpassungs- oder Parametrisierungsdienstleistungen verpflichtet hat. Dasselbe gilt für eine Umstellung der Software auf ein anderes Betriebssystem, ein anderes Hardware-System oder eine andere Programmiersprache, zu der die TRICAD GmbH im Zweifel nicht verpflichtet ist.

2.3 Die TRICAD GmbH ist bei der Lieferung von Software im Zweifel nicht verpflichtet, den Kunden bei der Wahl des Einsatzortes der Software und bei der Auswahl der geeigneten Hardware zu beraten. Auch zu einer Beratung des Kunden und zu einer Einweisung und Schulung des Kunden bei der Anwendung gelieferter Software ist die TRICAD GmbH im Zweifel nicht verpflichtet, es sei denn, es wurden entsprechende Auftrage, die nach ihrer Art und Umfang klar definiert wurden von der TRICAD GmbH ausdrücklich angenommen.

2.4 Bei der Lieferung von Software sind die Leistungsverpflichtungen der TRICAD GmbH im Zweifel auf die Überlassung des Programms auf einem oder mehreren zur Übertragung auf den Rechner geeigneten Datenträgern, auf die Lieferung der zum Programm gehörigen Anwenderdokumentation sowie auf die Einräumung eines nicht ausschliesslichen Nutzungsrechts gemäss Nummer 7 dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen beschrankt. Vertragsgegenstand ist die Software gemäss der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Programmdokumentation. Zur Lieferung von Updates (Änderungen, Erweiterungen, Verbesserungen) der Software ist die TRICAD GmbH im Zweifel nicht verpflichtet. Eine Überlassung des Programms auf geeigneten Datenträgern steht einer Übermittlung des Programms per Datenfernübertragung gleich.

3. Termine und Fristen

Soweit im Vertrag für die Leistungen der TRICAD GmbH Fristen oder Termine genannt sind, gelten die Fristen und Termine im Zweifel nur dann als verbindlich, wenn die TRICAD GmbH die Verbindlichkeiten der Fristen ausdrücklich schriftlich zugesichert hat.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den Preisen und Bedingungen der schriftlichen Auftragsbestätigung. Die darin genannten Preise sind verbindlich. Bei Rücksendung durch Umtausch, Ersatz und / oder Unzufriedenheit eines Produktes, kommt der Kunde für die hierdurch entstehenden Kosten auf.

Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten und gesetzlicher Mehrwertsteuer; Irrtümer vorbehalten. Die Zahlungen sind sofort ohne jeden Abzug nach Rechnungsstellung zu leisten. Bei Auftragen über Lieferungen von Systemen, deren Wert einschliesslich Mehrwertsteuer bis 500,- € betragt, ist der Kaufpreis mit der Auslieferung fällig. Die Auslieferung erfolgt in diesen Fallen per Nachnahme, also nur dann, wenn der in Rechnung gestellte Betrag in bar, per Scheck oder Kreditkarte gezahlt wird Die TRICAD GmbH ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Hohe von 3% über dem jeweiligen europäischen Leitzinssatz zu berechnen.

 

5. Aufrechnungs-/Zurückbehaltungsrecht

5.1 Der Kunde ist nur dann berechtigt, mit eigenen Gegenforderungen gegen offene Forderungen der TRICAD GmbH aufzurechnen, wenn die TRICAD GmbH die jeweiligen Gegenforderungen des Kunden nicht bestreitet oder das Bestehen der Gegenforderung rechtskräftig festgestellt ist.

5.2 Der Kunde kann sein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5.3 Bei Rücksendung durch Umtausch, Ersatz und / oder Unzufriedenheit eines Produktes, kommt der Kunde für die Versandkosten und die entstandenen Zusatzkosten auf. Die Zurückerstattung des Kaufpreises erfolgt abzgl. aller Versandkosten und der Zusatzkosten. Die entstandenen Zusatzkosten werden pauschal mit 3% des Rechnungsbetrages bzw. minimal mit 8,50€ pro bestellten Modul berechnet. Eine Rücknahme ist nur bei unbeschädigter Ware und Verpackung möglich, die Waren müssen innerhalb von 14 Tagen am Versandort eingetroffen sein. Falls die zurückgesandte Ware Gebrauchsspuren aufweist und nicht mehr als neuwertig bezeichnet werden kann, erfolgt in der Regel ein Abzug von 50% des Rechnungsbetrages. Der Kunde erklärt sich bei der Bestellung mit diesem Abzug einverstanden.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Bei Warenlieferungen der TRICAD GmbH geht das Eigentum an den Waren erst mit der vollständigen Zahlung des Kaufpreises auf den Kunden über. Steht der Kunde in einer ständigen Geschäftsbeziehung zur TRICAD GmbH, tritt an die Stelle der vollständigen Zahlung des Kaufpreises die Begleichung aller fälligen Forderungen der TRICAD GmbH aus der Geschäftsbeziehung. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bzw. –bei einer ständigen Geschäftsbeziehung- bis zur Begleichung aller fälligen Forderungen der TRICAD GmbH aus der Geschäftsbeziehung darf der Kunde über Waren, die die TRICAD GmbH geliefert hat, nicht verfügen.

6.2 Bei Zahlungsverzug oder sonstigen erheblichen Vertragsverstoßen des Kunden ist die TRICAD GmbH berechtigt, vom Kunden die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren auch dann zu verlangen, wenn die TRICAD GmbH nicht vom Vertrag zurücktritt.

6.3 Der Kunde kann an den gelieferten Produkten durch Einbau in andere Produkte oder Geräte kein Eigentum erwerben. Bei Einbau in fremde Waren durch den Lizenznehmer wird die TRICAD GmbH Miteigentümer der neu entstandenen Produkte im Verhältnis des Wertes Ihrer Produkte zu den mit verwendeten fremden Waren. Die so entstandenen Produkte gelten als Vorbehaltswaren der TRICAD GmbH.

7. Lizenzbedingungen der TRICAD GmbH

7.1 Soweit es sich bei den in der Auftragsbestätigung genannten Computerprogrammen (Software) um Software handelt, die die TRICAD GmbH selbst hergestellt hat, gelten ausschliesslich die nachfolgenden Lizenzbedingungen der TRICAD GmbH.

7.2 Die TRICAD GmbH räumt dem Kunden das einfache, nicht ausschliessliche und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die in der Auftragsbestätigung/Rechnung bezeichnete Software im Objectcode nach Massgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu nutzen. Eine über die nachfolgenden Bestimmungen hinausgehende Rechtseinräumung ist mit der Überlassung der Software nicht verbunden. Die TRICAD GmbH behalt sich insbesondere alle Verbreitungs- Ausstellungs-, Vorführungs- und Veröffentlichungsrechte an der Software vor.

7.3 Soweit nichts abweichendes schriftlich vereinbart ist, ist der Kunde zu einer Nutzung der Software nur auf einer Hardware, das heisst an einem Bildschirmarbeitsplatz an einem Ort berechtigt (Einzelplatzanwendung). Wechselt der Kunde die Hardware, muss er die Software vom Massenspeicher der bisher verwendeten Hardware löschen. Ein zeitgleiches Einspeichern, Vorratighalten oder Benutzen auf mehr als nur einer Hardware ist unzulässig. Eine Nutzung der Software innerhalb eines Netzwerkes oder eines sonstigen Mehrstations-Rechnersystems ist nur zulässig, wenn damit nicht die Möglichkeit zeitgleicher Mehrfachnutzung der Software geschaffen wird. Die Software darf darüber hinaus nicht per Datenfernübertragung genutzt werden.

7.4 Der Kunde darf die Software nur vervielfältigen, soweit die Vervielfältigung für die Benutzer der Software notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zahlen die Installation der Software vom Original-Datenträger auf den Massenspeicher der eingesetzten Hardware, soweit dies vom Kopierschutz nicht verhindert wird sowie das Laden der Software in den Arbeitsspeicher. Soweit dies zur Sicherung der künftigen vertragsgemässen Benutzung der Software notwendig ist, darf der Kunde darüber hinaus eine Sicherungskopie der Software herstellen. Im Übrigen ist der Kunde zu Vervielfältigungen nicht berechtigt. Dies gilt auch für die Vervielfältigung von Teilen der Software und für die –vollständige oder teilweise- Vervielfältigung des Benutzerhandbuchs.

7.5 Die Ruckübersetzung des Programmcodes in andere Codeformen (Dekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschliessung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) sind nur im Rahmen des § 69e Urhebergesetzes zulässig.

7.6 Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Software und das Benutzerhandbuch zu Erwerbszwecken zu vermieten. Im übrigen ist der Kunde zur Weitergabe der Software und des Benutzerhandbuchs nur berechtigt, wenn der Dritte sich mit der Weitergeltung der Geschäfts- und Lizenzbedingungen schriftlich einverstanden erklärt und der Kunde sämtliche Programmkopien dem Dritten übergibt oder löscht. Mit der Weitergabe erlischt das Recht des Kunden zur Programmnutzung. Der Kunde ist verpflichtet, der TRICAD GmbH den Namen und die vollständige Anschrift des Dritten mitzuteilen.

7.7 Der Kunde ist nicht berechtigt, Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Identifikation dienende Merkmale der Software zu entfernen oder zu verändern.

7.8 Ist die Software durch einen Dongle gegen unberechtigtes Kopieren geschützt, kann der Kunde im Falle der Beschädigung, des Diebstahl oder das sonstigen Abhandenkommens des Dongles von der TRICAD GmbH keine Ersatzlieferung verlangen. Dies gilt nicht, wenn die TRICAD GmbH die Beschädigung oder das Abhandenkommen zu vertreten hat. Ist der von der TRICAD GMBH gelieferte Dongle mangelhaft (§ 434 BGB), bleiben darüber hinaus, die Gewährleistungsansprüche des Kunden nach Massgabe der nachfolgenden Nummern 10 und 11 unberührt.

8. Lizenzbedingungen von Drittherstellern

Soweit es sich bei den in der Auftragsbestätigung genannten Software um Software handelt, die die TRICAD GMBH nicht selbst hergestellt hat, gelten gleichfalls die Lizenzbedingungen gemäss vorstehender Nummer 7 und ergänzend die Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers, sofern in der Auftragsbestätigung nichts abweichendes vereinbart ist.

9. Urheberrechtliche Nutzungsrechte

Soweit dem Kunden bei der Lieferung von Software nach Massgabe der vorstehenden Nummern 7 und 8 urheberrechtliche Nutzungsrechte gegen ein einmaliges Entgelt eingeräumt werden, wird die Rechtseinräumung erst wirksam, wenn der Kunde die geschuldete Vergütung vollständig entrichtet hat (§ 158 Abs. 1 BGB). Steht der Kunde in einer ständigen Geschäftsbeziehung zur TRICAD GmbH, tritt an die Stelle der vollständigen Entrichtung der geschuldeten Vergütung die Begleichung aller fälligen Forderungen der TRICAD GmbH aus der Geschäftsbeziehung. Bis zur Vollständigen Entrichtung der geschuldeten Vergütung bzw. –bei einer ständigen Geschäftsbeziehung- bis zur Begleichung aller fälligen Forderungen der TRICAD GmbH aus der Geschäftsbeziehung, ist der Kunde nicht berechtigt, Nutzungsrechte an der gelieferten Software an Dritte weiter zu übertragen.

10. Gewahrleistungen

10.1 Die Gewährleistungsfrist für Warenlieferungen der TRICAD GmbH beträgt 6 Monate. Dies gilt nicht für Mängel, die die TRICAD GmbH arglistig verschwiegen hat.

10.2 Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich zu untersuchen und Mangel unverzüglich anzuzeigen. Für erkennbare Mängel leistet die TRICAD GmbH nur Gewahr, wenn Sie der TRICAD GMBH innerhalb von 14 Tagen angezeigt werden.

10.3 Erweist sich die von der TRICAD GmbH gelieferte Ware als mangelhaft, ist die TRICAD GMBH zunächst die Gelegenheit einzuräumen, den Mangel –je nach der Art der Ware, des Mangels und oder der sonstigen Umstände auch mehrmals- im Wege der Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beheben. Das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung steht der TRICAD GmbH zu.

10.4 Wenn die TRICAD GmbH die Nacherfüllung ablehnt oder die Nacherfüllung fehlschlägt oder für den Kunden die Nacherfüllung unzumutbar ist, kann der Kunde nach seiner Wahl die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen (Minderung) oder vom Kaufvertrag zurücktreten, wobei das Rücktrittsrecht nicht besteht, wenn der Mangel unerheblich ist. Schadensersatzansprüche des Kunden bleiben nach Massgabe der nachfolgenden Nummer 11 unberührt.

10.5 Die TRICAD GmbH weist darauf hin, dass Softwareprogramme nicht fehlerfrei erstellt werden können.

10.6 Zur Gewährleistung ist die TRICAD GmbH bei der Lieferung von Software nur verpflichtet, wenn die Software nicht der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit entspricht oder Fehler aufweist, die die Eignung der Software für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung beeinträchtigt, oder wenn die Software nicht die bei gleichartiger Software übliche Beschaffenheit aufweist, die der Käufer nach Art der Software erwarten kann (§ 434 Abs. 1 BGB).

10.7 Bei der gleichzeitigen Lieferung mehrerer Waren durch die TRICAD GmbH –insbesondere bei der Lieferung von Hard- und Software- beschränken sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden im Zweifel auf die mangelhaften Waren. Weisen lediglich einzelne der gelieferten Waren Mängel auf, ist der Kunden zu einem Gesamtrücktritt nur berechtigt, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart ist oder wenn der Käufer an den mängelfreien Waren ohne die mängelhaften Waren objektiv kein Interesse haben kann.

10.8 Die TRICAD GmbH gibt keine Garantieerklärung gemäss § 443 BGB ab.

11. Schadensersatz

11.1 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die TRICAD GmbH nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) auf den nach der Art der Warenleistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden sowie bei Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen ist die vorvertragliche Haftung der TRICAD GmbH auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen der TRICAD GmbH gilt. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für die Haftung der TRICAD GmbH nach dem Produkthaftungsgesetz.

11.2 Die Frist für die Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Kunden wegen Mängeln der gelieferten Waren beträgt 6 Monate.

Dies gilt nicht für Mangel, die die TRICAD GmbH arglistig verschwiegen hat.

12. Sonstiges

12.1 Ist der Kunde Kaufmann, so ist Berlin Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen der TRICAD GmbH und dem Kunden. Berlin ist auch Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus Verträgen zwischen der TRICAD GmbH und dem Kunden, sofern der Kunde Kaufmann ist.

12.2 Auf Verträge zwischen der TRICAD GmbH und deren Kunden ist ausschliesslich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.

12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit der Geschäfts- und Lizenzbedingungen im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten Regelungen, die dem am nächsten kommen, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken des Geschäfts.